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Sehen Sie wie Sie Ihre aktuelle Situation
als Chance nutzen können?

Die Überbrückungshilfe III hat einfache verständliche Kriterien die erfüllt sein müssen.

UmsatzrückgangErstattung
Mehr als 70%
Umsatzrückgang
Erstattung von bis zu 100 %
der förderfähigen Fixkosten
50 % - 70 %
Umsatzrückgang
Erstattung von bis zu 60 %
der förderfähigen Fixkosten
30 % - 50 %
Umsatzrückgang
Erstattung von bis zu 40 %
der förderfähigen Fixkosten

Die Förderanträge auf das Überbrückungsgeld III kann der Selbständige nicht selbst stellen.
Sie beauftragen hierzu Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt

Der Antrag zur Förderung kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.
Die beschlossenen Fördermonate sind Januar 2021 bis Juni 2021.
Lassen Sie von Ihrem Steuerberater die Fördermöglichkeiten prüfen

Investieren Sie in Ihre Aussengastronomie

Nutzen Sie die aktuelle Chance,
Erneuern und Erweitern Sie Ihre Lokalität.

  • Neue Bestuhlung (Ersetzung der alten Bestuhlung)
  • Bauliche Maßnahme für Außenbewirtungsfläche
  • Glasdachsysteme
  • Heizstrahler
  • Markisen mit Heizstrahler
  • Pavillons
  • Schirme und Sonnenschutz
  • Großschirme mit Heizstrahlern
  • Windschutz
  • u.v.m.

Investieren Sie Ihre Zeit in ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater / Rechtsanwalt und anschliessend mit uns. Außer Zeit und die Chance auf eine bis zu 100%ige Erstattung Ihrer Investition können Sie nichts verlieren.

Gewinnen Sie mit den Fördermitteln, Ihrem Steuerberater und der Aqua-Saar GmbH den Kampf gegen Corona und Ihre Mitbewerber.

Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um mit Ihnen Ihre Investition zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind für Sie da!